SPID-Dienstleister werden

Alle Verwaltungen müssen die eigenen Online-Dienste mittels SPID oder der elektronischen Identitätskarte (CIE) zugänglich machen.
Auch private Anbieter können den Zugang zu ihren Diensten über SPID aktivieren.

Zu diesem Zweck können Sie die nachstehenden Schritte durchführen:

  1. befolgen Sie die technischen Regeln von AgID und die Anleitungen zur Kennzeichnung des Zugangs für die Nutzer;Führen Sie die notwendigen Implementierungstests der Plattform durch.  Dann suchen Sie einen technischer Referenzkontakt, um mit AgID zu sprechen;
  2. Bereiten Sie die Metadaten für die Kontrolle der AgID vor. Diese Metadaten ermöglichen es Verwaltern der digitalen Identität (Identity Provider - IDP) den Zugang zu Diensten über SPID zu konfigurieren. Nach den Kontrollen, den technischen Tests und der Unterzeichnung der Vereinbarung, teilt AgID die Metadaten den Provider mit;
  3. Wenn der Zugang über SPID zu Ihren Diensten die zweite oder dritte Sicherheitsstufe vorsieht, müssen Sie auch den italienischen eIDAS-Knoten implementieren, der den Zugang zu italienischen öffentlichen Diensten von EU-Bürgern ermöglicht;
  4. Nachdem das technische Verfahren mit einem positiven Feedback von AgID abgeschlossen ist, können Sie die SPID-Vereinbarung mittels eines administrativen Ansprechpartners unterzeichnen. Sobald die Vereinbarung unterzeichnet ist, informiert AgID den Provider und danach werden die Dienste über SPID zugänglich.

Wenn Sie ein privater Dienstanbieter finden Sie auf der Webseite von AgID eine Tabelle mit den anwendbaren Tarifen für private Dienstleister für den jeweiligen Rechnungszeitraum

Die wichtigsten technischen Eingriffe:

  • Umsetzung des SPID Systems unter Nutzung des Standards Security Assertion Markup Language 2.0 SAML2 in den eigenen Webanwendungen;
  • Übergabe der Metadaten für die Konfiguration der eigenen Dienste bei den Identity Providern.

Die Ansprechpartner für das Beitrittsverfahren:

  • Technischer Referent für alle Tätigkeiten in der Implementation Authentifizierungssystems mit SPID;
  • Gesetzlicher Vertreter (oder Bevollmächtigter) für die Unterzeichnung des Abkommens.

Die Umsetzung des Zugangs mittels SPID erfolgt über einen technischen Ablauf und ein Verwaltungsverfahren. Eine technische Unterstützung steht zur Verfügung.